Wahlärztin

Ärztin Ihrer Wahl

Als Wahlärztin arbeite ich ohne Bindung an bestimmte Krankenkassenverträge.
Sie als Patient haben das Recht, sich Ihren Arzt frei auszuwählen.

Es ist mir ein besonderes Anliegen, genügend Zeit für eine umfassende Beratung und sorgfältige Behandlung Ihrer Anliegen einzuplanen. Nach der Untersuchung und der entsprechenden medizinischen Versorgung erhalten Sie eine detaillierte Rechnung, in der alle erbrachten Leistungen angeführt sind.

Die erstellte Honorarnote kann nach Ihrer Zahlung bei der Krankenkasse zur Kostenrückerstattung eingereicht werden. Die genaue Höhe Ihres Selbstbehalts hängt von der medizinischen Leistung und Ihrer individuellen Krankenkasse ab. Oft werden die restlichen Kosten durch eine zusätzliche private Versicherung gedeckt.